Alle Fraktionen folgen dem FDP-Antrag
Einstimmig wurde der Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 28. April 2022, auf der Sternkreuzung nach den Sanierungsarbeiten des B27-Tunnels, einen Kreisel einzurichten, angenommen. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 22. September 2022 präsentierte die Stadtverwaltung in einem Werkstatt-Bericht, inwieweit ein Kreisverkehr an dieser mit täglich 32.000 Fahrzeugen hoch frequentierten Kreuzung ermöglicht werden kann. Nach Beendigung der Tunnelsanierung wird ab Dezember 2022 ein provisorischer Verkehrsversuch gestartet, der vor dem Ausbau des Kreisels im Sommer 2023 die Machbarkeit evaluieren soll.
„Das Ziel unseres Antrages ist es, die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Innenstadt-Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern“, so Stadträtin Stefanie Knecht, die die FDP-Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Umwelt vertritt und „es freut uns sehr, dass wir sowohl die Stadtverwaltung wie auch alle Mitglieder des Ausschusses überzeugen konnten und seit langem ein einstimmiges Votum für ein wichtiges städtisches Verkehrsvorhaben erreichen konnten“. Der Zuspruch der Bürger/innen sei groß, seitdem der Interims-Baustellenkreisel dieses Frühjahr eingerichtet und der FDP Antrag Nr. 151/22 eingereicht und darüber berichtet wurde.
Wichtig ist es der FDP dabei, dass die Busbeschleunigung, die auch für Rettungsfahrzeuge zur Verfügung steht, weiterhin funktioniert und Fahrradfahrende und Fußgänger vom zukünftigen Sternkreisel profitieren. So kann auch der Fahrradweg der östlich der B27/Schlossstraße entlang des Blühenden Barocks über die Kreuzung an der Schorndorf Straße optimiert werden: Die Schranken fallen weg, man müsse allerdings zu Hauptverkehrszeiten schauen, dass hier kein neuer Unfallschwerpunkt mit Fahrradfahrern entstehe. Eine barrierefreie Erweiterung der Fahrrad-Untertunnelung ist aus Kostengründen zum heutigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Zudem hätte eine Rampenlösung - anstelle der heutigen Treppe - für die Radfahrer von und in Richtung Forum einige Baumfällungen in der Allee mit sich gebracht.
Einen Wermutstropfen hat das Ganze aber dennoch, nicht nur für die FDP, denn dies bestätigen auch eine Rückfragen von Bürger/innen: nach deutschem Verkehrsrecht dürfen keine zwei Spuren in einen Kreisel einfahren, wenn an dessen vier Kreisverkehrsarmen Zebrastreifen für Fußgänger eingerichtet werden.
„Das wäre ideal gewesen: die jeweils rechte Spur für Rechtsabbieger, die linke zur Einfahrt in den Kreisverkehr. Was in anderen Ländern geht, wird bei uns leider gesetzlich verhindert“ stellt Knecht fest.