Niemand möchte, dass es nur noch Discounter gibt
Die FDP-Gemeinderatsfraktion spricht sich für eine Gleichbehandlung zwischen Discountern und dem Einzelhandel und Fachgeschäften bei der Geschäftsöffnung und Warenangeboten aus.
Zu aktuellen Berichten aus der Bevölkerung und von Gewerbetreibenden, dass Discounter in Baden-Württemberg und darüber hinaus gerade massiv Waren aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich verkaufen dürfen, Einzelhandels- und Fachgeschäfte aber weiter geschlossen bleiben müssen, sagte die FDP- Gemeinderätin Stefanie Knecht: „Es ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass Discounter in Ludwigsburg alles Mögliche verkaufen dürfen, aber der Einzelhandel und Fachgeschäfte, wie z.B. der Blumenhandel, geschlossen sein müssen. Auch die kleinen Geschäfte würden die notwendigen COVID2019-Abstände einhalten können.“
Für die FDP-Fraktion steht nach wie vor der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Der Staat und in unserem Falle die Landesregierung von Baden-Württemberg müssen nun aber zeitnah einen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und einem fairen Wettbewerb ermöglichen. Noch am 20. März 2020 wurde im Südwesten geregelt, dass Mischsortimente in Lebensmittelgeschäften abgesperrt werden müssen und nicht verkauft werden dürfen. In der nächsten und noch gültigen Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. März 2020 steht nun jedoch, dass Mischsortimente in Lebensmittelgeschäften weiterverkauft werden dürfen, wenn sie nur ein Randsortiment darstellen. Die Definition des „Randsortiments“ schadet nun in dieser ohnehin schwierigen Lage dem Einzelhandel und den Fachgeschäften massiv. Hier muss es zeitnah zu einer Neuregelung kommen.
„Niemand will, dass es demnächst nur noch Discounter gibt, die mit Hilfe der Randsortiment-Verordnung zu Lasten des ohnehin schon geschwächten Einzelhandels, von der jetzigen Situation der Wettbewerbsverzerrung profitieren. Dies ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren,“ so die FDP-Stadträte.
Für die FDP-Fraktion
Stefanie Knecht