(es gilt das gesprochene Wort)
Man kann dies nur so interpretierenals ein billiger Versuch noch kurz vor den Gemeinderatswahlen Aufmerksamkeit zu generieren.
- Welche Erkenntnisse hat die Stadt, wie viele Bäume in LB in den letzten 5 Jahren gefällt worden sind, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Baumschutzsatzung (§ 2) fielen?
- Wie viele davon sind als Naturdenkmale ohnehin geschützt
- Wie viele Bäume wären nach der Baumschutzsatzung sowie genehmigungsfrei gewesen?
- Wie viele davon wären genehmigungspflichtig gewesen (3 Absatz 2)?
- Wie viele davon wären gemäß § 9 (Verkehrssicherungspflicht) genehmigungsfrei fällbar gewesen?
- Wie viele gefällte Bäume konnten in den letzten Jahren anhand der Kriterien der vorgeschlagenen Bauschutzsatzung als „Baum-Frevel“ eingestuft werden?
- Welche Auswirkungen wird das nach § 6 Absatz 1 Satz 2 herzustellende Benehmen auf die Dauer von Baugenehmigungsverfahren haben?
Wurde durch die Beantwortung der Fragen in der Vorlage 425/18 deutlich, - dass u.a. Bäume wegen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt werden müssen
- dass in Ludwigsburg lediglich 7 von 28 Naturdenkmäler in den Regelungsbereich einer Baumschutzsatzung fallen würden und bisher keines dieser Naturdenkmäler verändert worden ist und auch keine Gefahr für sie besteht.
- dass wenn Bäume gefällt werden müssen, diese zu ersetzen, bzw. Ausgleichszahlungen zu leisten sind
- dass Genehmigungen zur Fällung auch nachträglich eingeholt werden können.
- dass die Erlaubnis zur Fällung erteilt wird – und dies gilt auch für Baugenehmigungen und falls schützenswerte Bäume nach Maßgabe der Bauvorlage nicht erhalten werden können,
- dass Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sind dafür notwendig!!
Dabei ist mit einem Kostenaufwand von über 100 000 im Jahr zu rechnen.
Festzustellen ist, dass allein eine zukünftige Erfassung keine Fällung verhindert, wenn bereits vorher schon dafür gesorgt wird, dass Bäume „rechtzeitig“ gefällt werden.
Dafür müssten aber zunächst alle schützenswerte und privaten Baumbestände erfasst und anschließend regelmäßig überprüft werden.
Angesichts des allgemeinen hohen Investitionsbedarfs für die nächsten Jahren und Überlegungen, wo Einsparpotentiale bestehen,
ist dies nicht angemessen und kontraproduktiv.
- Esslingen (Stgt.Nachr.: 04.04.2016) verzichtet auf eine Baumschutzsatzung und
- Stuttgart (Stgt.Zt.)04. 02. 2014) wendet sie nicht an.
Mit einer Baumschutzsatzung nimmt man billigend in Kauf Bürger und Bürgerinnen mit weiteren Verordnungen, Satzungen etc. zu gängeln und zu bevormunden. Das ist grüne Bevormundungs-Politik und widerspricht den Grundsätzen einer freiheitlichen und liberalen Politik wie sie die FDP vertritt.