Baumschutzsatzung für LB: FDP-Ratsherren sehen viele offene Fragen

FDP Stadträte Johann Heer (links) und Jochen EiseleFDP Stadträte Johann Heer (links) und Jochen Eisele

Wir sind der Auffassung, dass der Erlass einer Baumschutzsatzung die Stadt vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe stellen würde. Zwar könnte mit einer Satzung eventuell die Fällung einzelner Bäume auf privatem Grund untersagt oder Ersatzpflanzungen vorschrieben werden. Mit ihren zahlreichen Ausnahmetatbeständen, wird sie wohl aber ein zahnloser Tiger sein. Die Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50 000.-- € wird auch nicht abschreckend wirken, besteht doch die Möglichkeit, bei einem geringeren Baumstammumfang von 100 cm, diesen rechtzeitig zu fällen.

Wir wundern uns über die Absicht  der Stadt, eine Baumschutzverordnung erlassen zu wollen, gleichzeitig aber durch weit überzogene eigene unnötige Eingriffe in Wald- und Baumbestände vorzunehmen. Wir haben dies bei der Rodung  von Bäumen und Gehölz beim Salonwald zum Bau des Aldinger Kreisels  gesehen und kritisiert. 

Desweiteren – und wir weisen nicht zum ersten Mal darauf hin – werden Baumstandorte an städtischen Alleen vernachlässigt, in der Schlieffenstraße sind über 45 Standorte seit Jahren nicht wieder besetzt, das gleiche gilt im Westen für die Gänsfußallee und anderen Straßen in der Stadt. Da helfen auch nicht öffentliche Sitzinstallationen wie zuletzt in der Grönerstraße nicht.

FDP-Stadträte Johann Heer (Mitte) und Jochen Eisele gemeinsam mit der FDP-Kreisvorsitzenden Stefanie Knecht besichtigen die gerodete FlächeFDP-Stadträte Johann Heer (Mitte) und Jochen Eisele gemeinsam mit der FDP-Kreisvorsitzenden Stefanie Knecht besichtigen die gerodete Fläche

Eine Baumschutzsatzung  ist aber nur dann sinnvoll, wenn auch regelmäßig Kontrollen erfolgen. Dafür müssten aber zunächst alle schützenswerte und privaten Baumbestände erfasst und anschließend regelmäßig überprüft werden. 

Für die Umsetzung der Baumschutzsatzung  wird Personal benötigt. Die Verwaltung plant dafür zusätzlich 2 Personalstellen. Dies wird mit  rund 100 000.--€  jährlich und auf Dauer an Mehrkosten zu Buch schlagen. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs für die nächsten Jahren und Überlegungen, wo Einsparpotentiale bestehen, ist dies nicht angemessen und kontraproduktiv. Esslingen (Stgt.Nachr.: 4.4.2016) verzichtet auf eine Baumschutzsatzung und Stuttgart (Stgt.Ztg. 04. Februar 2014) wende sie nicht an.

Dies ist natürlich auch an die Adresse der GRÜNEN mit ihrem populistischen Antrag  gerichtet, auf ein weiteres Dezernat  zu verzichten und billigend in Kauf zu nehmen, Bürgerinnen und Bürger mit weiteren Erlassen oder Verordnungen zu gängeln und zu bevormunden. 

Die FDP ist eher dafür, diese 2 zusätzlichen Personalstellen für die Umsetzung der Baumschutzsatzung zu streichen, als sich gegen ein 4. Baudezernat auszusprechen, dem die GRÜNEN selbst schon zugestimmt haben.

 

Rede im Gemeinderat am 17.10.2018 (es gilt das gesprochene Wort)

Sehr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Der Erhalt von Grün in der Stadt ist sehr wichtig, aber auch die Schaffung von neuem Grün. Dazu bekennt sich die FDP - das haben wir uns schon mit unseren Anträgen zur Durchführung einer Landesgartenschau und zum Erhalt von bestehenden Alleenbäumen und der Wiederbepflanzung an Straße - mehrmals schon zum Ausdruck gebracht.

Insofern ist uns der Umgang mit GRÜN in der Stadt und der Erhalt nichts Neues. Dafür setzen wir uns schon lange ein. 

Was nun die Schaffung einer Baumschutzsatzung anbetrifft, so sind wir der Auffassung, dass man eine solche durchaus errichten kann, doch stellt sich gleichzeitig die Frage, ob der damit angestrebte Zweck Bäume zu erhalten erreicht werden kann.

Ein Blick in andere Städte kann da schon Aufklärung bringen: 

  • Die Stadt Esslingen will ihren Wertvollen Baumbestand sichern, verzichtet aber auf eine Baumschutzsatzung (Stgt.Nachr.: 4.4.2016)
  • In Stuttgart besteht eine solche hält sich aber selbst nicht daran: Zitat von Bürgermeister Dirk Thürnau: Wenn man Bäume nicht fällen dürfte, würde Stadtentwicklung blockiert". (Stgt.Ztg. vom 4.2.2014)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben die Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt und entsprechende Fragen dazu gestellt. Bevor diese Fragen nicht beantwortet sind, können wir heute einer Baumschutzsatzung nicht zustimmen.

 

Text des FDP-Antrags (Vorl. Nr. 395/18)

Antragstext: TOP 10: Entwurfsbeschluss Baumschutzsatzung, Vorl. 336/18 wird vertagt.

Begründung:

Wir begrüßen im Grundsatz die Erstellung einer Baumschutzsatzung, halten die Einführung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zwingend notwendig. 

Die FDP hat dazu jedoch noch einige Fragen, worauf denn die Stadt ihren Handlungsbedarf begründet, der eine heutige Entscheidung zwingend notwendig macht. 

1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt, wie viele Bäume in LB in den letzten 5 Jahren gefällt worden sind, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Baumschutzsatzung (§ 2) fielen?

2. Wie viele davon sind als Naturdenkmale ohnehin geschützt 

3. Wie viele Bäume wären nach der Baumschutzsatzung sowie genehmigungsfrei gewesen?

4. Wie viele davon wären genehmigungspflichtig gewesen (3 Absatz 2)?

5. Wie viele davon wären gemäß § 9 (Verkehrssicherungspflicht) genehmigungsfrei fällbar gewesen? 

6. Wie viele gefällte Bäume konnten in den letzten Jahren anhand der Kriterien der vorgeschlagenen Bauschutzsatzung als „Baum-Frevel“ eingestuft werden?

7. Welche Auswirkungen wird das nach § 6 Absatz 1 Satz 2 herzustellende Benehmen auf die Dauer von Baugenehmigungsverfahren haben?

Vor dem Hintergrund einer Erhöhung des Personalbedarfs um ca. 90 Personalstellen und eines außerordentlich hohen Investitionsbedarf im Hoch- und Tiefbau, ist aus unserer Sicht die sofortige Einführung einer Baumschutzsatzung - mit damit verbundenen zusätzlichen 2 Personalstellen - zum jetzigen Zeitpunkt nicht dringend geboten und entbehrlich.

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